Das neue GEG tritt in Kraft

23.01.2024

Von der Bundesregierung:

„Gesetz für Erneuerbares Heizen: Für mehr klimafreundliche Heizungen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert.“

Mehr Info: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

Außerdem erhalten Sie ein FAQ vom Ministerium Ba-Wü: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/faq-heizen

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